Gremien

Warum sitzen Politiker*innen in Aufsichtsräten?

Das eine ist es, politische Beschlüsse zu fassen. Das andere ist, die politischen Beschlüsse auch umzusetzen. Die Umsetzung vollzieht in unserem demokratischen System normalerweise die Regierung bzw. die Verwaltung. Daneben haben sich jedoch eine Vielzahl an öffentlichen oder privat/öffentlichen Unternehmen, Stiftungen oder sonstigen Organisationen herausgebildet, die für die Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge unerlässlich sind. Wichtig ist, dass diese Organisationen in erster Linie einen öffentlichen Zweck verfolgen, wie z.B. die Bereitstellung von Wohnraum, Infrastruktur, Gas, Wasser oder Elektrizität und nicht ausschließlich einem Gewinnstreben unterliegen.

Um dies zu kontrollieren, übernehmen Sie stellvertretend für die Bürgerinnen und Bürger Verantwortung durch Mitgliedschaften in den Aufsichtsgremien. In Unternehmen werden diese Kontrollgremien durch den/die jeweilige*n Eigentümer*in, bzw. von der Belegschaft und den Gewerkschaften, eingesetzt. Sie sind ihrem Namen entsprechend nicht für das operative Geschäft zuständig, sondern sollen in erster Linie die Geschäftsführung kontrollieren.

Vom Landtag NRW wurde ich in folgendes Aufsichtsgremium entsandt:

Beirat für Wohnraumförderung bei der NRW.Bank

Mitglied

Vom Landtag Nordrhein-Westfalen wurde ich in den Beirat für Wohnraumförderung der NRW.Bank entsandt. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW.BANK das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben, u.a. der staatlichen sozialen Wohnraumförderung. Der Beirat für Wohnraumförderung berät die Gremien der NRW.BANK in diesem Bereich. Er berät dabei insbesondere über das Produktportfolio Wohnraumförderung und die Berichterstattung hierüber. Der Beirat besteht aus 22 Mitgliedern und tagt zwei Mal jährlich. Neben Vertreter*innen von Landesregierung und den relevanten Ministerien sind neun Mitglieder des Landtags im Beirat vertreten (Zusammensetzung nach Verhältniswahlsystem).

WDR-Rundfunkrat

Stellvertretendes Mitglied

Der Rundfunkrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit im Westdeutschen Rundfunk und hat damit eine Aufsichtsfunktion. Das Ziel ist, eine Vielfalt der Meinungen und der Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern in die Arbeit des WDR einzubringen. Der Rundfunkrat ist neben dem Verwaltungsrat, der die Geschäftsführung überwacht, und dem/der Intendanten/in, der/die sich um das operative Geschäft kümmert, das dritte Organ des WDR. Der 12. WDR-Rundfunkrat wurde am 02. Dezember 2016 konstituiert und hat 60 ehrenamtliche Mitglieder. Ich bin seitdem erneut stellvertretenden Mitglieds des WDR-Rundfunkrats und als solches Stellvertreter von Veith Lemmen.

 


Die Vergütungen aus den vorgenannten (Aufsichts-)Gremien versteuere ich mit meinem persönlichen Einkommenssteuersatz.