Lernmittelfreiheit – wo gilt sie noch in NRW?

Eltern kennen das nur zu gut – zu jedem Schuljahresbeginn das gleiche Spiel: neben Büchergeld, bekommen die Kinder und Jugendliche Kopiergeld, Geld z.B. zur Anschaffung eines Taschenrechners und manchmal sogar „Klogeld“ zur Abgabe an die Klassenlehrer:innen mit. Das alles, obwohl es die sogenannte Lernmittelfreiheit gibt, nachzulesen im §96 des NRW-Schulgesetz.

 

Bildung darf keine Frage des Einkommens von Eltern sein

Schüler:innen der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen in NRW werden durch die Lernmittelfreiheit unentgeltlich und befristet Lernmittel zur Verfügung gestellt – gemeint sind jedoch nur analoge Lernmittel, d.h. in der Regel Fachbücher. Dafür müssen die Eltern einen fixen Eigenanteil aufbringen, der ebenfalls gesetzlich geregelt wird. Für SGB-Empfänger:innen entfällt dieser Anteil. Trotzdem stellt sich vielen Eltern und insbesondere Familien mit mehreren Kindern zurecht die Frage, ob und wie sie das alles jährlich und pro Kind bezahlen sollen.

 

Digitalisierung – aber nicht mit der Methode „Bring your own device“

Die Frage der Finanzierung stellt sich verstärkt auch mit Blick auf die voranschreitende Digitalisierung. Wenn mehr Digitalisierung im Unterricht gefordert wird, dann müssen digitale Endgeräte in die Lernmittelfreiheit aufgenommen werden. Es kann nicht sein – auch mit Blick auf das Auslaufen des Digitalpakts zwischen Bund und Ländern – dass Eltern in der Vergangenheit und zukünftig an einigen Schulen oder gar in ganzen Kommunen aufgefordert werden, Tablets oder Laptops auf eigene Kosten für jedes Kind anzuschaffen. Ein Taschenrechner mag eine einmalige Anschaffung sein, die sich noch in einem begrenzten Rahmen bewegt. Ein iPad oder gut ausgestatteter Laptop ist weitaus teurer und muss womöglich nach ein paar Schuljahren ersetzt werden. „Bring your own device“ ist und darf keine Lösung sein, nicht in einzelnen Kommunen und auch nicht in Pandemiezeiten!

 

Wir sind für eine echte Lernmittelfreiheit, die digitale Endgeräte miteinschließt – vergleichbar mit den analogen Lernmitteln wie einem Schulbuch. Damit wäre ein für alle Mal klar, wo die Obergrenzen für die Anschaffung liegen und wie perspektivisch eine ähnliche Ausstattung landesweit angestrebt wird.