Bildungsgerechtigkeit ermöglichen

NRW hat seit dem Schuljahr 2021/2022 einen schulscharfen Sozialindex. Schulscharfer Sozialindex bedeutet im Idealfall, dass Schulen anhand ihrer sozialen Rahmenbedingungen in Belastungsgruppen eingeordnet werden. Dabei orientiert man sich an der Zusammensetzung der Schülerschaft und dem Standort der Schule. Dort, wo die Lern- und Lebenssituation der Kinder instabil ist, müssen Kitas, Schulen und Co umso mehr ein stabiler Lebens- und Lernraum sein. Schulen, die besonderen Herausforderungen gegenüberstehen, brauchen dafür dringend zusätzliche Unterstützung in Form von materiellen und personellen Ressourcen, sprich: Lehrkräfte ebenso wie Fachkräfte für multiprofessionelle Teams, sowie mehr finanzielle Mittel. So wird Bildungsgerechtigkeit wieder möglich!

Der schulscharfe Sozialindex in NRW bleibt jedoch hinter den Erwartungen zurück: Statt die Probleme anzugehen und mehr Geld im System zur Verfügung zu haben, werden mit dem neuen Berechnungsgrundsatz Gelder nur umverteilt.

 

Ressourcensteuerung

Dafür ist deutlich mehr Geld nötig. Wir wollen daher einen Sozialindex für unsere Schulen einführen, der den tatsächlichen Gegebenheiten und der Lebenswirklichkeit der Kinder entspricht. Das heißt auch: die konkrete Situation an einer Schule hinsichtlich Stellenbesetzung muss berücksichtigt werden. Denn: Eine Stelle auf dem Papier bedeutet noch lange nicht, dass eine Lehrkraft im Klassenzimmer wirklich unterrichtet. Krankenstand wie auch Mutterschutz- und Elternzeiten werden aktuell nicht in den Blick genommen.

Die Lehrkräfteversorgung muss – im Rahmen einer zügigen Umsetzung des Sozialindex-Verfahrens – insbesondere für Schulen an herausfordernden Standorten neu geregelt werden. Dass unsere Schulen sich ihr Personal aussuchen können ist sinnvoll. Es kann aber nicht sein, dass es Schulen gibt, an denen sich keine Lehrkräfte bewerben, weswegen dort der Unterricht nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Deshalb benötigen wir die Ausweitung und Schärfung des sogenannten Listenverfahrens, bei dem Lehrkräfte Schulen zugewiesen werden. Die Lehrkräfte würden auch deutlich höhere Zulagen erhalten. Denkbar wäre, dass gerade Berufseinsteiger:innen zwei bis drei Jahre solch eine Stelle bekleiden könnten .

Die Neuregelung müsste auch eine Flexibilisierung der Ausschreibungsmöglichkeiten und die Schaffung von Anreizen zur Gewinnung neuer Kräfte ermöglichen.

Das bedeutet: Wir müssen
– das Listenverfahren schärfen und ausweiten;
– (Stellen-)Ausschreibungen flexibler gestalten;
– und mehr Anreize schaffen, um Menschen für die Lehrberufe zu gewinnen.

 

Probleme angehen, statt schlicht umzuverteilen

Wir schaffen gleiche Chancen für alle, indem wir  Schwerpunkte dort setzen, wo sie am dringendsten nötig sind. Deshalb werden wir in einem ersten Schritt 1.000 Schulen in besonders herausfordernden sozioökonomischen Lagen mit zusätzlichen personellen und sachlichen Mitteln ausstatten. Dafür müssen dauerhaft mehr Stellen geschaffen und nicht nur bereits vorhandene Stellen umverteilt werden. Das Geld dafür existiert: Jährlich fließen Millionenbeträge zurück in den Landeshaushalt, da Stellen nicht besetzt werden konnten.

 

Vielfältige Verwendungsmöglichkeiten

Das Mehr an Ressourcen kann an den Schulen auf unterschiedlichste Art genutzt werden: für individuelle Förderung, für Doppelbesetzungen in Klassen, zum Senken der Klassenfrequenzen, für sozialpädagogische Aufgaben oder für die (Weiter-) Entwicklung multiprofessioneller Teams – all dies wäre denkbar. Dazu gehört auch eine Stärkung der Selbstverantwortung von Schulen, ohne jedoch seitens ministerieller Seite die politische Verantwortung völlig abzugeben und die Schulen mit ihren Problemen alleine zu lassen.