Wir benötigen dringend neue Wohnungen, besonders solche mit Mietpreisbindungen. Doch wie kann man Kommunen dabei unterstützen, zu bauen? Wir als SPD-Landtagsfraktion halten eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft für ein Schlüsselinstrument.
Was bedeutet „Wohnungsbaugesellschaft“? Welche Rolle spielen Kommunen?
Bei Wohnungsbaugesellschaften stehen nicht Gewinne, sondern die Bürger:innen im Vordergrund. Eine Landeswohnungsbaugesellschaft (LWG) könnte zuverlässig den Wohnungsbau in NRW voranbringen und vor allem sichern, dass neu gebaute Wohnungen mit Mietpreisbindung auf Dauer günstig bleiben und nicht nach dem Bindungsende unbezahlbar werden. Eine LWG könnte zusätzlich die Wohnungen aufnehmen, die durch Projektentwickler:innen und Nicht-Bestandshalter:innen zwar aufgrund der 30%-Vorgaben als Sozialwohnungen gebaut wurden, von diesen aber nicht gehalten werden wollen.
Die Vorteile einer Landeswohnungsbaugesellschaft
In Köln gibt es die städtische Wohnungsbaugesellschaft GAG. Doch nicht jede Kommune hat solch eine Wohnungsbaugesellschaft oder kann schnell genug neue, bezahlbare Wohnungen schaffen. Daher benötigen wir eine LWG, um alle Kommunen bei der wichtigen Aufgabe zu unterstützen. Allein bei der GAG stehen rund 20.000 Menschen auf der Warteliste für eine Wohnung. Dies verdeutlicht einerseits die Notwendigkeit an bezahlbarem Wohnraum, anderseits wird deutlich, dass von staatlicher Seite noch mehr gebaut werden muss.
Seit 25 Jahren werden in Hochhäusern nur noch Luxuswohnungen gebaut – siehe Kranhäuser – um die Fehler der Ghettoisierung aus dem letzten Jahrtausend nicht zu wiederholen. Doch moderner Geschosswohnungsbau ist nicht mit den Bausünden und Fehlern des letzten Jahrtausends zu vergleichen. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, Dächer zu begrünen. Als Hochhaus gelten Objekte nur, wenn sie mit über sieben Etagen gebaut sind. Da die städtischen Flächen genutzt werden müssen, aber das Stadtbild dennoch attraktiv bleiben muss, sollte eine gute Kombination aus gemischt geschossigen und einzelnen höheren Häusern angestrebt werden. Diese Hochhäuser könnte man dann auch mischen: die preiswerte Seniorenwohnung neben der Wohnung des Architektenehepaars neben der Wohnung einer Familie mit vier Kindern. Statt Großsiedlungen mit Hochhäusern brauchen wir eine Mischung: 30% geförderte Wohnungen bei Neubauten. Mit Blick auf andere Städte ist klar: das wäre sehr gut möglich.
Neue Fördersäule: Förderung des sozialen Wohnungsbaus stärken und gemeinwohlorientiert ausrichten
Selbstverständlich gibt es auch Unternehmen, die das Gemeinwohl nicht vergessen haben und durch kluges Vorgehen angemessene Mietpreise generieren. Wir wollen diese Wohnungsunternehmen unterstützen, die sozialen Wohnraum schaffen. Das Konzept ist für alle Beteiligten gewinnbringend: Die Unternehmen erhalten günstige Förderkredite, Investitionszuschüsse, Vorzugskonditionen bei Grundstücksvergabe und wir bieten ihnen Erbpachtmodelle an. Als Gegenleistung garantieren die Unternehmen unbefristete Mietpreisobergrenzen und Belegbindungen. Jede hohe Anforderung, ob Klima oder barrierearm, erhöht die Baukosten und damit die Mieten. Hier muss staatliche Förderung ansetzen. Nur so kann auch langfristig eine faire Entwicklung der Mietpreise gewährleistet werden.
Kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften entfalten eine bremsende Wirkung auf das örtliche Mietniveau. Gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sind darüber hinaus besonders aktiv im Bau von mietpreisgebundenen Wohnungen – wenn die notwendigen Rahmenbedingungen das zulassen. Wir unterstützen daher die Gründung von neuen kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften.
Die Kombination aus verantwortungsbewussten privaten Investoren und kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbauunternehmen, aus einer neuen Fördersäule und vorausschauenden Mieterschutzverordnungen kann den Wohnungsmarkt in NRW endlich wieder entspannen.