Hier die Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage 5186!
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Landesregierung kommuniziert klar, rechtssicher, umfassend und zeitgerecht. Sie koppelt sich engmaschig mit den am Schulleben beteiligten Organisationen und Verbänden rück. Sie berücksichtigt bei ihrem Handeln rechtliche Vorgaben des Landes sowie Vereinbarungen und Beschlüsse der Kultusministerkonferenz. Sie wahrt somit auch in schwierigen Zeiten die objektiven Interessen der Schülerinnen und Schüler.
Das Ministerium für Schule und Bildung verzeichnet derzeit ein pandemiebedingt hohes Aufkommen an Anfragen und Eingaben. Auch wenn es dadurch bei der Beantwortung zum Teil zu zeitlichen Verzögerungen kommt, werden Anfragen sukzessive beantwortet. Bezüglich des in der Kleinen Anfrage erwähnten offenen Briefes der Gruppe Kölner Abiturientinnen und Abiturienten ist dies entsprechend der über viele Legislaturperioden unveränderten Praxis in inhaltlicher Form deshalb unterblieben, weil Schreiben an das Ministerium, die zugleich als Petitionen dem Land-tag übersandt werden, nicht vorab durch das Ministerium beantwortet werden. In diesen Fallen leitet das Ministerium dem Petitionsausschuss des Landtags seine Stellungnahme zur Petition zu. Dieser entscheidet in eigener Verantwortung über das weitere Vorgehen. Das Ministerium für Schule und Bildung stimmt regelmäßig zu, diese Stellungnahmen den Petenten nach Abschluss des Petitionsverfahrens zur Verfügung zu stellen. Dies wird auch im oben genannten Fall geschehen. Eine rein verfahrensbezogene Nachricht des Ministeriums für Schule und Bildung an die Einsender ist per Mail am 11. Marz 2021 erfolgt. Inhaltliche Verlautbarungen des Ministeriums für Schule und Bildung zu den im „offenen Brief“ angesprochenen Fragestellungen sind allerdings auch den einschlägigen FAQ (Abschlüsse, Prüfungen, Versetzungen und Wiederholungen in Corona-Zeiten I Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)) zu entnehmen.
- Wie hat die Landesregierung einen Überblick darüber, wie der Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht in den Schulen in NRW (aus)gestaltet wird?
- Wenn ja, weiche verschiedenen Wechselmodelle sind dem Ministerium bekannt?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Die der Landesregierung vorliegenden empirischen Erkenntnisse zum Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht sowie zu diesbezüglichen Modellen sind dem nachstehenden aktuellen Auszug aus der wöchentlich erhobenen COSMO-Umfrage zu entnehmen. In der Kalenderwoche 11 haben zum Stichtag Mittwoch, den 17. Marz 2021, insgesamt 4.273 öffentliche Schulen an der Umfrage teilgenommen. Von diesen Schulen unterrichten 2.977 Schulen ausschließlich im Wechselunterricht, an weiteren 1.119 Schulen werden einzelne Jahrgangsstufen im Wechselunterricht beschult. Damit werden an insgesamt 4.096 Schulen Lerngruppen im Wechselunterricht beschult. Die von den Schulen genutzten Modelle können der nachstehenden Tabelle entnommen werden (Tabelle siehe Titelbild).
Darüber hinausgehende systematische, flachendeckende Erhebungen der Landesregierung zur Thematik erfolgen derzeit nicht.
- Wurden Probleme seitens Schulleitungen, Lehrkräften, Schülerinnen and Schülern bzw. Eltern zur Ausgestaltung des Unterrichts momentan dem Ministerium gemeldet?
Ja.
- Wenn ja, weiche Probleme wurden dabei dezidiert von wem benannt?
Das Ministerium für Schule und Bildung erreicht eine Vielzahl von — zum Teil auch wortgleichen — Eingaben aller genannten Akteure (Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern). Diese Rückmeldungen beziehen sich auf nahezu alle Aspekte, die von Landesregierungs-, Schulaufsichts-, Schul- und Schulträgerseite zu regeln sind. Dabei finden bei einzelnen Zuschriften z.T. genau die Punkte große Akzeptanz, die bei anderen auf massive Kritik stoßen (z.B. Rückkehr in den Präsenzunterricht vs. Verbleib im Distanzunterricht). Grundsätzlich ist die Führung einer dezidierten Statistik darüber, weiche Beteiligtengruppe sich über weiche Medien zu welchen Themen an das Ministerium für Schule und Bildung gewandt hat, seit vielen Legislaturperioden weder vorgesehen noch mit Blick auf Aufwand und Ertrag zielführend.
- Sind die Voraussetzungen für alle Schülerinnen und Schüller der Abschlussjahrgange hinsichtlich der Prüfungsvorbereitung bzw. – durchführung aus Sicht der Landesregierung gleich?
Alle Schülerinnen und Schuler haben im Sinne der Chancengerechtigkeit die erforderlichen Möglichkeiten, sich adäquat auf das Abitur 2021 und die Zentralen Prüfungen 10 an allgemeinbildenden Schulen sowie die zentralen und dezentralen Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen der Berufskollegs zum Erwerb des Abiturs, der Fachhochschulreife und von Berufs- und Weiterbildungsabschlüssen vorzubereiten und diese Prüfungen erfolgreich zu absolvieren.
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Gebauer