Zusätzlich zu den bundesrechtlichen Vorgaben wurden die etwa zehn Millionen Mieter:innen in NRW bisher von landesrechtlichen Vorgaben geschützt, vor allem über die Kappungsgrenzenverordnung (Begrenzung von Preisanstieg bei Bestandsmieten), Mietpreisbegrenzungsverordnung (Begrenzung Preisanstieg bei Neuvermietungen), Kündigungssperrfristverordnung (Schutz bei Eigenbedarfskündigung) und Umwandlungsverordnung (Vetorecht bei Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen). In ihrer Koalitionsvereinbarung haben CDU und FDP 2017 bereits angekündigt, wesentliche Teile des landesrechtlichen Mieter:innenschutzes abzuschaffen. Mit der neuen „Mieterschutzverordnung“ – die ohne wesentliche Beteiligung des Parlamentes über die Bühne ging, auf einem fragwürdigen Gutachten beruht und ihren Namen nicht verdient – haben sie ihre Ankündigung umgesetzt.
Mieter:innen werden sich selbst überlassen
Während die Umwandlungsverordnung ersatzlos gestrichen wird, wurden die restlichen Verordnungen durch die schwarz-gelbe Landesregierung zum 01.07.2020 in die neue „Mieterschutzverordnung“ überführt. Die neue Verordnung erfasst sehr viel weniger NRW-Kommunen als bisher (18 statt 37). Die verbleibenden Regelungen werden außerdem auf deutlich weniger Mieter*innen angewandt – und schützen damit auch deutlich weniger von ihnen. Die Mietpreisbremse, die die SPD im Bund durchgesetzt hat und die die Länder in „angespannten Wohnungsmärkten“ erlassen können, verliert durch die Entscheidung der schwarz-gelben Landesregierung, weniger Kommunen als solche angespannten Wohnungsmärkte einzustufen, also an Durchschlagskraft.
Was bedeutet das für Köln?
Köln gilt zwar weiterhin als einer der – laut Landesregierung wenigen – angespannten Wohnungsmärkte in NRW. Trotzdem hat die neue Verordnung auch auf Köln direkte und indirekte Auswirkungen. Dass die Umwandlungsverordnung ersatzlos auslaufen gelassen wurde, ist ein Problem. Denn sie hatte Städte wie Köln in die Lage versetzt, sog. „Milieuschutzsatzungen“ (wie im Severinsviertel oder in der Stegerwaldsiedlung) durchzusetzen. Mit solchen Milieuschutzsatzungen können Kommunen teure Sanierungen oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Stadtteilen untersagen. Außerdem soll statt wie bisher acht nun nur noch eine Frist von fünf Jahren bei Eigenbedarfskündigungen in angespannten Wohnungsmärkten gelten. In den an Köln angrenzenden Gemeinden wie Hürth, St. Augustin oder Troisdorf werden Mietpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung in Zukunft nicht mehr greifen. Der Preisdruck nimmt also zu – das wird sich auch auf die Mieten in der Stadt Köln auswirken.
Diese steigenden Mieten führen zu Verdrängungseffekten – nicht nur in den zurzeit beliebtesten Veedeln sondern im ganzen Stadtgebiet. Im Endeffekt müssen Erzieher, Pflegerinnen, Polizisten und viele in Köln dringend benötigte Fachkräfte einen immer größeren Teil ihres Einkommens für Miete aufbringen. Stellen bleiben unbesetzt, weil sich diese Personen zweimal überlegen werden ob sie unter diesen Bedingungen nach Köln ziehen – falls sie überhaupt eine Wohnung finden. Dasselbe gilt für Studierende, die mit Preisen jenseits von 500 Euro für ein Zimmer konfrontiert werden.
Deswegen gilt für Köln, wie für viele Kommunen in NRW: Ein konsequenter landesrechtlicher Mieter*innenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil sozialer, gemeinwohlorientierter Wohnungspolitik. Wesentlich zum Schutz vor steigenden Mieten trägt außerdem ein größeres Wohnungsangebot bei. Deswegen muss die Stadt Köln:
- Bauflächen im Erbbaurecht insbesondere an gemeinwohlorientierte Vermieter*innen bzw. Bauherr*innen vergeben, statt sie höchstbietend zu verkaufen.
- Den Erbpachtzins niedrig ansetzen und mit Konzeptvergaben kombinieren, die ein attraktives Quartier ermöglichen.
- Baugenehmigungsverfahren deutlich beschleunigen.
Nur so erreichen wir, dass es in Köln auch in Zukunft gemischte Quartiere mit preisgünstigem Wohnraum gibt. Denn diese sind Voraussetzung für eine lebenswerte Stadt.
Meine Plenarrede vom 27.05.2020 zum Thema: Die neue Mieterschutzverordnung verdient ihren Namen nicht.