
Zur geplanten GAG-Wohnbebauung Danzigerstraße in Köln, Porz-Urbach hat jetzt der GAG-Vorstand die Fragestellungen aus der Bürgerversammlung vom 25.04.2014 beantwortet.
Der SPD-Ortsverein Urbach, Elsdorf, Grengel hatte zusammen mit dem Landtagsabgeordneten Jochen Ott und Bezirksbürgermeisterkandidat Ulf Florian zum Informationsabend mit Anwohnerinnen und Anwohnern der Danzigerstraße und einem Referenten der GAG eingeladen, um das Wohnungsbauprojekt zu erläutern.
Offengebliebene Fragestellungen hatte der Landtagsabgeordnete in einem gleichlautenden Brief an GAG-Vorstand und Oberbürgermeister der Stadt Köln mit der Bitte um Prüfung und Beantwortung weitergeleitet.
Jochen Ott: „Die jetzt schriftlich vorliegende Stellungnahme der GAG gibt auf alle aufgelistete Fragen schlüssige Antworten, die das Bauvorhaben aus Sicht der GAG verträglich und machbar zeigen. Ich bin nun sehr gespannt, wie die entsprechenden Antworten der Stadt aussehen, die ich ebenfalls in Kürze erwarte.“
Bei der Stadt Köln sind im Zuge des laufenden Bauantragsverfahrens mit dem Stadtplanungsamt, dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik, Grünflächenamt, Stadtentwässerungsbetriebe, Feuerwehr sowie Ordnungsamt gleich mehrere Stellen mit der Untersuchung und Beantwortung nachfolgender Fragestellungen beschäftigt. Die nachfolgenden Antworten sind aus der GAG-Stellungnahme übernommen.
„Antwort zu Frage 1: Verkehrsführung, Feuerwehrzufahrten, Tempoüberschreitung, Bürgersteige
Mit dem Amt für Straßen- und Verkehrstechnik wurde festgelegt, dass im Zuge der Baumaßnahmen die angrenzenden Straßen neu gestaltet bzw. verbreitert werden. Dabei werden ausschließlich Flächen der GAG-Grundstücke in Anspruch genommen. Die Kosten der Straßenausbauten werden vollständig von der GAG übernommen. Bei der Realisierung der neuen privaten Verkehrsflache des 1. Bauabschnittes werden eine ca. 4,00 Meter breite Straße und ein ca. 1,50 Meter breiter Gehweg realisiert. Die neue Mischverkehrsfläche im Bereich des zweiten Bauabschnittes wird ca. 6,50 Meter breit ausgebaut.
Zwischen den neuen Bauminseln auf den Verkehrsflächen, die die Verkehrsgeschwindigkeit herabsetzen, werden neue Öffentliche Stellplätze angeordnet. Insgesamt wird der Verkehrsablauf in allen Strömen durch einen Verkehrsgutachter als gut bewertet und durch die Verbreiterung der Straßenquerschnitte, die Errichtung der öffentlichen Parkplätze im Verkehrsraum und der privaten oberirdischen und unterirdischen Stellplätze in den Tiefgaragen eine Verbesserung der Verkehrssituation zum Bestand erwartet Die Tiefgarageneinfahrten sind so angeordnet, dass der Verkehr möglichst früh im Gebiet abgefangen wird.
Die Feuerwehr fährt über die öffentlichen Verkehrsflächen zu den Grundstücksteilen und gegebenenfalls dort auf grundstückseigenen Zufahrten bis vor die Häuser bzw. die anleiterbaren Steilen. Im Zuge der Vor- und Genehmigungsplanung wurde die Anfahrbarkeit mit der Brandschutzdienststeile der Berufsfeuerwehr Köln abgestimmt. Zusätzlich wird eine Straßenverbreiterung um ca. 1,50 bis 2,00 Meter auf den Grundstücken der GAG vorgenommen, so dass die neu zu schaffenden Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum die Einsatzfähigkeit von Feuerwehrfahrzeugen nicht beeinträchtigen.
Die zukünftige Ausbausituation der Straßen und Wege ist in der beiliegenden Zeichnung dargestellt.
Antwort zu Frage 2: Kanalisation und Abwasser
Da die Kanäle gemäß der üblichen Bebauung aus dem Baujahr der Kanalanlage dimensioniert wurden, haben die Stadtentwässerungsbetriebe mitgeteilt, dass die Kanäle für die Volumensteigerung der normalen Hausabwässer ausreichend sind. Jedoch darf nur die Regenwassermenge eingeleitet werden, die bisher durch die vorhandene Flächenversiegelung und die Dachflächen des Altbestandes eingeleitet wurde. Dies wird dadurch erreicht, dass die Dachflächen der neuen Gebäude eine besondere Dachbegrünung mit einem erhöhten Aufbau erhalten, der ca. 70% der Regenwassereinleitungsspitzen zurückhält. Zusätzlich wird im zweiten Bauabschnitt ein Rückstaukanal für Regenwasser die Regenwassereinleitungsspitzen drosseln. Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass die bisherige Regenwassereinleitungsmenge nicht überschritten wird. Die bestehende Situation der Kanäle und deren Belastung werden durch das Neubauvorhaben der GAG somit nicht nachteilig verändert.
Antwort zu Frage 3: Ästhetische Situation, keine „Klötze", Bäume erhalten, Fledermäuse
Das städtebauliche Konzept wurde mit dem Stadtplanungsamt, dem Bauaufsichtsamt der Stadt Köln und dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen in Bezug auf Einfügung, Genehmigungsfähigkeit und Förderfähigkeit abgestimmt. Grundlage hierfür waren alternative Studien des beauftragten Architekturbüros, aus denen der nun in der Umsetzung befindliche Entwurf von GAG und Stadtplanungsamt ausgewählt wurde.
Es wurde Einigkeit erzielt, dass der gewählte städtebauliche Lösungsansatz eine gelungene Nachverdichtungsmaßnahme zur Schaffung neuen Wohnraums darstellt.
Die Baukörper reagieren mit ihren angeschrägten Baukörperfassaden auf die vorhandenen Grund¬stücksgrenzen und die neuen Wegeverbindungen innerhalb der neuen Hofsituationen. Ein Land¬schaftsarchitekt wurde mit der Gestaltung der Außenanlagen beauftragt, so dass nach der Realisie¬rung des Bauvorhabens eine hohe Qualität der Außenräume sichergestellt ist und neue Wegeverbindungen im Quartier realisiert werden.
Die Baukörper mit kubischer Architektursprache werden in dreigeschossiger und viergeschossiger Bauweise errichtet und orientieren sich in Ihrer Höhe an der umgebenden Baustruktur. Als weitere Besonderheit sind die geneigten Dächer mit einem mittigen Firstverlauf zu nennen, die eine Neuinterpretation des Satteldaches darstellen.
Antwort zu Frage 4: Alte Bäume bewahren, erhalten wie Fledermäuse?
Im Zuge der Baumaßnahmen werden im ersten Bauabschnitt einzelne Bäume erhalten bleiben. Notwendige Fällmaßnahmen werden bei beiden Bauabschnitten außerhalb der Vogelschutzzeit (Brutschutz) durchgeführt. Bei der Neuerstellung der Außenanlagen werden ca. 40 bis 50 neue Bäume gepflanzt. Ein Artenschutzgutachten wurde erstellt und mit dem Umweltamt der Stadt Köln abgestimmt.
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt wurden gemäß der Abstimmungen, Nistkästen an den Bestandsgebäuden des zweiten Bauabschnittes und den Bäumen des ersten Bauabschnittes als Nistplatz für Sperlinge und Fledermäuse angebracht. Im weiteren Projektverlauf werden die erfor¬derlichen Nistplätze ebenso sichergestellt und somit den Vorgaben des Artenschutzes entsprochen.
Antwort zu Frage 5: GAG nur auf Profit aus, 170 WE zu viel
Bei der Nachverdichtungsmaßnahme werden die üblichen städtebaulichen Kennwerte in Bezug auf die Bebauungsdichte für reine Wohngebiete bzw. allgemeine Wohngebtete mit einer zulässigen Geschossflächenzahl von 1,2 nicht überschritten. Insgesamt wird eine Geschossflächenzahl von ca. 1,15 durch die Bebauung erreicht.
Antwort zu Frage 6: Angebliche Stiftung, Besitzübergang an GAG
Die bebauten Grundstücke wurden mit Übertragungsvertrag vom 14.12.1981 durch die GRUBO von der Stadt Köln erworben. Es handelte sich um einen sogenannten Übertragungsvertrag, bei dem mehrere Grundstücke gegen entsprechende Erhöhung des Stammkapitals übertragen wurden. Die GRUBO ist seit 1982 grundbuchlicher Eigentümer. Einzige Kaufvertragsauflage war ein 20-jähriges Mieterbenennungsrecht, welches abgelaufen ist. Im Übertragungsvertrag wurde zudem zugesichert, dass sonstige Belastungen außerhalb der Grundbücher dem Verkäufer nicht bekannt sind. Von einer Stiftung oder Zweckbindung ist insofern nichts bekannt. Vor dem Besitzübergang hat wohl die Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Porz eG die Bestände für die Stadt Köln verwaltet.“