
Die rasant steigenden Mieten, insbesondere in Ballungszentren wie Köln, stehen als drängendes Problem weiterhin im Fokus der Landesregierung aus SPD und Grünen. Wohnraum wird knapp und immer teurer. Rot-Grün kämpft momentan für rechtliche Instrumente, um diesem Missstand adäquat begegnen zu können.
„Immer teurer werdender Wohnraum stellt Familien und Rentner, Geringverdiener sowie Studenten vor teils existentielle Probleme. Über 30% des Haushaltseinkommens gibt fast jeder zweite Haushalt mittlerweile für die Miete aus“, beschreibt Jochen Ott, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, die aktuelle Lage. „Diese hohe Belastung durch Wohnkosten ist ein soziales Problem – so wird Wohnen immer mehr zu einem Luxusgut. Das ist nicht hinnehmbar!“, stellt Jochen Ott klar.
Hier besteht also dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf, um die Mieterinnen und Mieter schützen zu können. Das Mietrechtsänderungsgesetzt der Bundesregierung erweist sich jedoch als unzureichend um diesen Schutz zu gewährleisten und als sozial unausgewogen! Wie die Fraktionen von SPD und Grünen diese Woche im Landtag in ihrem Antrag „Bund muss rasanten Anstieg von Mieten begrenzen“ feststellen, ist das Gesetz der schwarz-gelben Bundesregierung daher „schon im Ansatz nicht geeignet, den Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt zu begegnen“.
Die rot-grüne Landesregierung will daher gemeinsam mit anderen Bundesländern eine Initiative in den Bundesrat einbringen, um den rasanten Anstieg der Mieten endlich zu begrenzen. Diese Initiative wird das Problem der Mieterhöhungen bei Neuvermietungen angehen, das die Bundesregierung in ihrem Gesetz vollständig ignoriert. Die Landesregierung NRW wird u.a. für folgende rechtliche Neuregelungen kämpfen: Wird eine Wohnung neu vermietet, soll die Miete auf einen Betrag von maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden dürfen. Zudem soll künftig zur Berechnung der Vergleichsmiete ein deutlich längerer Referenzzeitraum zugrunde gelegt werden. Für laufende Mietsverhältnisse setzt Rot-Grün sich für eine niedrigere sogenannte „Kappungsgrenze“ ein: Mieten dürfen dann innerhalb von drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete um nur noch 15% statt wie bisher 20% erhöht werden.
Zudem würde diese Initiative Mieterinnen und Mieter auch bei Modernisierungsmaßnahmen besser als momentan schützen. Während Schwarz-Gelb das Recht auf Mietminderung bei Modernisierungsmaßnahmen ohne ersichtlichen Grund empfindlich einschränkt hat, setzt sich Rot-Grün für eine volle Beibehaltung ein. Zudem kämpft die Landesregierung mit der geplanten Initiative dafür, dass Vermieter einen geringeren Teil der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen können.
„Der drastische Anstieg der Mietpreise muss begrenzt werden! Dies ist essentiell um Verdrängungseffekte und soziale Spaltung zu verhindern! Wohnen darf kein Luxusgut werden. Die Bundesregierung handelt nicht, um die Mieterinnen und Mieter vor unzulässigen Mieterhöhungen zu schützen. Das nehmen wir mit der nun verabschiedeten Initiative in die Hand!“, so Jochen Ott.