Jochen Ott: „Eigentum verpflichtet – Handlungsgebot statt Duldungspflicht“

Jochen Ott: Für Köln in Düsseldorf
MdL Jochen Ott

Nordrhein-Westfalen und Bremen: Gemeinsam gegen Schrottimmobilien

Verwahrloste Immobilien stellen zunehmend ein stadtentwicklungspolitisches Problem dar. „Solche leer stehenden und verwahrlosten Immobilien können negativ auf die benachbarten Gebäude und auf ganze Quartiere ausstrahlen“, sagt NRW-Bauminister Michael Groschek.

Der Landtagsabgeordnete Jochen Ott begrüßt die gemeinsame Initiative von Nordrhein-Westfalen und Bremen im Bundesrat zur Änderung der Baugesetzgebung:

"Nach dem Prinzip „Eigentum verpflichtet“ wollen Lohse und Groschek gemeinsam Eigentümer von Schrottimmobilien in angemessenem Umfang an den Kosten für den Abriss beteiligen. Der gemeinsame Gesetzgebungsvorschlag von NRW und Bremen im Rahmen der Novelle des Baugesetzbuches sieht vor, dass die bisherige Duldungspflicht in §179 Baugesetzbuch zu einem Handlungsgebot an den Eigentümer fortentwickelt wird."

Modernisierung und Instandsetzung von Schrottimmobilien sind oft unrentabel und werden daher von den Eigentümern unterlassen. Der Abriss ist häufig die letzte Lösung. „Betroffen sind Kommunen in strukturschwachen Gebieten, aber wir haben auch Leerstände in innerstädtischen Altbauquartieren mit hohem Identifikationswert“, sagt der Bremer Bausenator Joachim Lohse.

Der Eigentümer soll sanieren und eine Weiterverwendung für sein Objekt finden, oder er wird an den Kosten für die Beseitigung der Schrottimmobilie beteiligt. Damit erhalten die Kommunen ein städtebauliches Instrument, das eine angemessene Lastenverteilung zwischen Eigentümer- und Allgemeininteresse ermöglicht (Bundesrats-Drucksache 474/12).

Zu der Bundesratsinitiative erklären die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion Eva-Maria Voigt-Küppers und Jochen Ott:

„Die angekündigte Bundesratsinitiative zur Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB)ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Bekämpfung von „Heuschrecken“ auf dem Wohnungsmarkt.

Verwahrloste Immobilien sind nicht nur ein optisches Ärgernis, sie haben nachweisbare negative Auswirkungen auf das weitere Wohnumfeld und Stadtquartier. Darüber hinaus führen sie zum Wertverlust von Immobilien, die von seriösen Wohnungseigentümern gehalten werden. Verwahrloste Wohnungsimmobilien konterkarieren zudem öffentlich geförderte Programme zur Aufwertung von Stadtteilen wie zum Beispiel „Soziale Stadt“ und „Stadtumbau West“.

Insofern ist es stadtentwicklungs- und sozialpolitisch nur konsequent und zielgerecht, die rechtlichen Instrumente der kommunalen Wohnungsaufsicht dahin gehend zu schärfen, dass leerstehende verwahrloste Wohnimmobilien abgerissen werden können und die Eigentümer an den Kosten zu beteiligen sind, wenn eine Instandsetzung unterlassen wird.

Die Enquete-Kommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Investoren auf den Finanzmärkten“ wird sicherlich in ihrem Abschlussbericht, im kommenden Frühjahr, weitere konkrete Handlungsempfehlungen geben.“