
Zum Lärmschutz-Urteil Leipzig nimmt der bisherige Landtagsabgeordnete und erneuter Kandidat der SPD zur Landtagswahl am 13. Mai Jochen Ott wie folgt Stellung:
„Da die CDU/FDP-Regierung in Frankfurt, die für den Bau einer weiteren Landebahn den Nachtflug zur Disposition gestellt hat und diesen dann doch erlaubt, ist das Urteil nur verständlich: So kann man nicht mit Menschen umgehen!“
Das Leipziger Urteil hat rechtlich keine Auswirkungen auf die Nachtflugregelung des KölnBonner Flughafens, der eine Betriebserlaubnis für die gültigen Nachtflüge bis 2030 besitzt, die die seinerzeitige schwarz-gelbe Landesregierung mit Verkehrsminister Wittke (CDU) sogar bis dahin verlängert hatte. Und Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU) hat bereits sein Veto angekündigt für den Fall, dass Länder generelle Nachtflugverbote verhängen.
Jochen Ott weiter: „Es wäre ein Fortschritt, wenn Bundesverkehrsminister Ramsauer seiner eigenen Ankündigung folgen würde und den Ländern endlich zubilligt „welche Betriebszeiten zulässig sind“. Die Bundesregierung wäre gut beraten, das Fluglärmgesetz im Sinne eines effektiveren Lärmschutzes zu novellieren. Wir streben auch eine europäische Gesetzesregelung zur Vereinheitlichung der Nachtflugbestimmungen an.
Und bis zur Erlangung einer rechtssicheren Basis für nächtliche Flugbewegungen trete ich weiterhin dafür ein, gemeinsam mit allen Verantwortlichen und den Flugbetreibern an einem Tisch nach Wegen zur kurzfristigen Lärmreduzierung z. B. durch den Einsatz leiserer Maschinen im Frachtflugverkehr zu suchen. Dabei dürfen weder die Unternehmen beschimpft, noch dürfen die berechtigten Interessen der Beschäftigten und der Anwohner gegeneinander ausgespielt werden."