
Dazu erklärten die Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion in der Enquete-Kommission‚ wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren, Eva-Maria Voigt-Küppers und der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Ott:
„Dieses Vorgehen ist eine bewusste Täuschung der Mieterinnen und Mieter. Der LEG-Eigentümer stützt sich bei der Mieterhöhung auf den § 557 BGB. Diese Regelung erlaubt eine einvernehmliche Mieterhöhung, vorausgesetzt der Mieter stimmt freiwillig zu.
Das Wort ‚freiwillig‘ taucht in den Schreiben jedoch nicht auf.“ Auch der zusätzlich aufgebaute Druck durch ein Erinnerungsschreiben mit der Aufforderung, die Einverständniserklärung bis spätestens zum 28. Februar 2011 zurückzusenden, kritisierten Ott und Voigt-Küppers.
„Dieses Vorgehen ist ein Angriff auf den Mieterschutz. Auf dem Rücken der Mieter will der Finanzinvestor schlicht seine Einnahmen erhöhen. Ganz bewusst setzt er das Mittel der Verunsicherung ein und spekuliert auf die Unwissenheit und Unerfahrenheit der Mieter. Vor allem ältere Bewohner haben offensichtlich aus Unkenntnis das Schreiben bereits gebilligt. Hätten sie gewusst, dass die Zustimmung freiwillig ist, hätten sie nicht zugestimmt.
Die Aussage des Unternehmens, dass man von mündigen Mietern ausgehe, die den Usus des Vertragsrechts kennen würden, ist ein Hohn.“
Der Verkauf der landeseigenen Wohnungsgesellschaft LEG durch die schwarz-gelbe Koalition im Jahr 2008 an eine Heuschrecke war ein schwerer Fehler, erinnerten die beiden SPD-Abgeordneten:
„Ein wichtiges Instrument der Öffentlichen Hand wurde zerschlagen und unsere Befürchtungen bewahrheiten sich nun. Durch Trickserei will der Finanzinvestor über ungerechtfertigte Mieterhöhungen die Rendite steigern. Dieses Beispiel bestätigt unsere sozialdemokratische Position:
Wohnungen dürfen nicht den spekulativen Profitinteressen geopfert werden. Die Politik muss die Mieterinnen und Mieter vor einer ungebremsten Gewinnorientierung schützen.“