Zur zukünftigen Zusammenarbeit von Agentur für Arbeit und Stadt

Jochen Ott

Die Kölner SPD strebt die bestmögliche Betreuung und Förderung von langzeitarbeitslosen Menschen an, die in vieler Hinsicht auf die Dienstleistungen der Kommune angewiesen sind und von der Agentur für Arbeit Unterstützung und
Beratung bei der Arbeitssuche erwarten.

Aus diesem Grund fordert die KölnSPD die Bundestagsfraktion auf, konstruktiv an die Neuausrichtung des Hilfesystems heranzugehen und bei der anstehenden Grundgesetzänderung die Interventions- und Gestaltungsmöglichkeiten der Städte und Kommunen deutlich zu stärken.

An den Grundsätzen "Fördern und Fordern" muss festgehalten werden – eine wie auch immer geartete „Sanktionskultur“ darf das Verhältnis von Fördern und Fordern nicht aus der Balance bringen.

Um die besonderen Kompetenzen der bisherigen Träger der Arge Köln, Agentur für Arbeit Köln und Stadt Köln für die langzeitarbeitslosen Kölnerinnen und Kölner zukünftig noch gezielter und effektiver einsetzen zu können, stellt die KölnSPD für eine Kooperation oder eine verfassungsmäßig legitimierte Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit folgende Forderungen:

– Freiwilligkeit
Die Zusammenarbeit der beiden Träger muss auf einer autonomen Entscheidung des Rates beruhen. Die kommunale Selbstverwaltung darf gerade auf dem Feld der Daseinsvorsorge nicht von zentralistisch
ausgerichteten gesetzlichen Vorgaben ausgehöhlt werden.

– Augenhöhe der Partner
Die Zusammenarbeit muss unter Berücksichtigung der lokalen Arbeitsmarktsituation, der Bedarfe und der sozialen Situation ausgerichtet werden. Dazu bedarf es vertraglicher Regelungen, die die Leistungsfähigkeit und die besondere Kompetenz der Kommune und die Gleichrangigkeit der Entscheidungsfindung zwischen den Partnern garantieren.

Das bedeutet konkret übersetzt, dass Entscheidungen zur strategischen Geschäftspolitik und über die Kontrolle der operativen und organisatorischen Umsetzungen nur einvernehmlich – zum Beispiel in einer gemeinsamen Trägerversammlung – getroffen werden dürfen. Die bisher praktizierten direkten operativen Durchgriffe und Anweisungen an dem Partner vorbei
müssen ausgeschlossen sein.

– Transparenz
Die Agentur für Arbeit muss ihre DV transparent und für die Stadt Köln nutzbar und auswertbar gestalten und die Entscheidungsprozesse der Bundesagentur so verändern, dass sie die lokalen Ziele besser abbilden und unterstützen.

– Sichere Finanzierung und Planung
Köln darf durch die zukünftige Regelung einer gemeinsam verantworteten Betreuung und Hilfestellung nicht zusätzlich finanziell belastet werden. Vielmehr muss eine langfristige finanzielle und organisatorische Planungssicherheit für die Stadt Köln sicher gestellt werden.

– Gemeinsam mit den Partnern des Sozialen Köln
Den Akteuren des Sozialen Köln ist bei der Entwicklung und Umsetzung des lokalen Integrationsprogramms eine besondere Rolle und Beteiligung einzuräumen. Eine Zusammenarbeit auf dieser Grundlage ist für die KölnSPD Garant dafür, dass die wesentlichen Elemente lokaler Sozialpolitik bei der gemeinsamen Arbeit berücksichtigt werden.

Beispielhaft erwähnt sind:

– der ganzheitliche, sozialraumorientierte und rechtskreisübergreifende Hilfeansatz,

– die Ausschöpfung aller Vergabemöglichkeiten, um die lokalen Angebots- und Förderstrukturen optimal nutzen zu können,

– die zielgenaue Ausrichtung des Pro-Veedel-JobBörsenprogramms, um besonders am Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen eine berufliche Perspektive zu eröffnen,

– ein Integrationsprogramm, das gemeinsam erarbeitet und verantwortet wird und bedarfsorientiert die soziale und berufliche Eingliederung sicherstellt,

– Einsatz von für die Aufgabe besonders qualifiziertem Personal.

Bei der weiteren gesetzlichen Ausgestaltung müssen aus Sicht der KölnSPD folgende Positionen berücksichtigt werden:

– die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit muss sich weiterhin an den Rechtsgrundsätzen der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren,

– die Beschäftigungsmöglichkeiten und deren Förderung von Menschen mit „erheblichen Vermittlungshemmnissen“ müssen ausgebaut werden,

– der Leistungsbezug nach dem SGB III soll verlängert und so gestaltet werden, dass auch längere Versicherungszeiten zu verlängerten Bezugszeiten führen,

– die Bemühungen um berufliche Integration im SGB III müssen deutlich verstärkt werden. Hierzu müssen verbindliche Vorgaben festgelegt und die Erfüllung nachvollziehbar dokumentiert werden, um den Übergang in die Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern,

– das Teilzeit- und Befristungsgesetz muss einer kritischen Revision unterzogen werden.